Das zuständige Amtsgericht Erfurt hat zum ersten Juni erwartungsgemäß das Insolvenzverfahren über den FC Rot-Weiß Erfurt e.V. eröffnet und Rechtsanwalt Volker Reinhardt zum Insolvenzverwalter berufen.

Zuvor hatte Reinhardt

auftragsgemäß sein schriftliches Gutachten beim Amtsgericht

eingereicht, auf dessen Grundlage es dann die Entscheidung über die

Eröffnung des Verfahrens getroffen hat.

Entgegen anders lautendem Medienbericht vom 01.06.2018 bleiben die Trainer des Nachwuchsleistungszentrums (NLZ) in ihren Funktionen bestehen. Geplant ist lediglich eine übergeordnete Leitung im NLZ zu schaffen, um insbesondere die Zertifizierung von zwei Sternen durch den DFB halten zu können.
Hintergrund:
Am 16.03.2018 hatte das Amtsgericht Erfurt dem Antrag des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit stattgegeben und Rechtsanwalt Volker Reinhardt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Wenige Tage später beendete das Gericht die Eigenverwaltung und berief daraufhin Reinhardt zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach dem Rücktritt des Präsidiums wurde Reinhardt vom Gericht am 02.05.2018 zum sogenannten starken vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Über den vorläufigen Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Volker Reinhardt ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und hat zusätzlich ein Masterstudium (LL.M.) in Unternehmensrestrukturierung (corp. restruc.) an der Universität Heidelberg abgeschlossen. Reinhardt wird seit 1999 zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt und hat in über 280 Unternehmensinsolvenzen seine Spezialisierung auf die Fortführung und Sanierung von Wirtschaftsbetrieben herausgearbeitet. In zahlreichen Insolvenzplanverfahren hat er seine Expertise erfolgreich unter Beweis gestellt.
02.06.2018