An dieser Stelle möchte der Verein zum Thema Fanartikel Stellung nehmen.

Stellungnahme zur Schreibweise und Design

In den letzten Tagen erreichte uns die Kritik, dass die Schreibweise von einigen Fanartikeln nicht korrekt sei. Wir wollen an dieser Stelle informieren, dass der Verein seit Jahren ein einheitliches Corporate Design verwendet, das auch in der Insolvenz nicht verändert wurde. In Bezug auf die Verwirrung zwischen der Schreibweise „Rot-Weiß Erfurt“ und „ROT-WEISS Erfurt“ weisen wir auf die vergangenen produzierten Fanartikel hin, die ebenfalls beide Schreibweisen enthielten. Der Verein verwendet daher, wie bisher beide Schreibweisen. Bei Einhaltung der korrekten Schreibweise müsste ansonsten auf den Artikeln stehen: „FC Rot-Weiß Erfurt e.V.“. Daher nutzt der Verein bei der Gestaltung seiner Artikel auch in Bezug auf die Verwendung von Bindestrichen, die im Marketing üblichen Freiräume.

Im Zusammenhang mit der medialen Berichterstattung wurde insbesondere auch aus Reihen des bisherigen Zwischenhändlers bzw. Lizenznehmers Kritik geäußert, die wir, soweit sie einen sachlichen Zusammenhang erkennen lassen, zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich bei der Kritik um vereinzelte Anregungen, die natürlich nicht außer Acht gelassen werden. Bisher haben wir aber keinerlei direkte Kritik zu den Artikeln aus den Reihen der Fans bekommen - weder im Fanshop in der Neuwerkstraße, noch beim Verkauf an unseren Ständen im Stadion.

Weitere Hinweise und Anregungen zum Design der Fanartikel oder der Art und Vielfalt der Produkte nehmen wir selbstverständlich aber gerne auf.


Aufklärung über die Situation mit dem ehemaligen Lizenzgeber

In den letzten Tagen kam weiterhin die Frage auf, warum der Verein und die Insolvenzverwaltung von seinem bisherigen Lizenznehmer Unterlassungserklärungen eingefordert haben. Wie bereits dargestellt wurde, gab es Differenzen in den Vertragsverhandlungen (Alter Artikel). Dazu gehört ebenfalls die in den Medien angesprochene Inventurliste, die dem Insolvenzverwalter vorgelegt worden sei.

Zum Zeitpunkt der Verhandlungen haben die Beteiligten von Ballsport GbR jedoch keine prüfbaren Listen vorgelegt, sondern vielmehr lediglich Warenbestände mit unterschiedlichen Bewertungshöhen behauptet. Nachdem zwischen den Parteien kein Einvernehmen zu erzielen war, entschied sich die Insolvenzverwaltung aufgrund der fortschreitenden Zeit zur Kündigung des bisherigen Lizenzvertrages. Im Nachgang hierzu mussten wir sodann feststellen, dass der bisherige Lizenznehmer trotz Kündigung weiter Produkte mit dem Vereinslogo vertrieb. Darüber hinaus wurde das neue Heimtrikot für die laufende Saison in einer nicht durch den Verein genehmigten Sonderauflage angeboten, was wiederum zu Lieferengpässen beim Ausrüster und damit zu einer Nichtverfügbarkeit zu Beginn der Saison führte. Hiergegen und gegen die unerlaubte Verwendung des Vereinslogos wehrte sich der Verein schließlich mit zwei strafbewehrten Unterlassungserklärungen, welche durch die Ballsport GbR, die zuvor durch eine namhafte Kanzlei aus Erfurt beraten war, unterzeichnet wurden.

Obwohl die Ballsport GbR vor Abgabe der Unterlassungserklärungen versucht hatte die Rechte des Vereins zu unterlaufen wurde seitens der Insolvenzverwaltung gegenüber der Ballsport GbR im Nachgang die Möglichkeit signalisiert, eine Regelung zum Abverkauf des bisherigen Warenbestands zu treffen. Erst zu diesem späten Zeitpunkt wurde durch die Ballsport GbR eine Inventurliste vorgelegt.

Derzeit stehen wir mit der Ballsport GbR im Austausch über die Möglichkeiten der Verwertung des Warenlagers, nachdem diese zu Beginn der Woche angeboten hat, einen Teil des Warenlagers unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Wir möchten schließlich darauf hinweisen, dass der Verein durch den neuen Hersteller Wosz Fanshop eine wirtschaftlich deutlich vorteilhaftere Lösung für den Bereich Merchandising gefunden hat. Wosz Fanshop produziert die Artikel für den Verein und ist dementsprechend Produzent bzw. Hersteller. Der Verein selbst vertreibt die Artikel und der Erlös verbleibt damit vollständig beim Verein, ohne dass es eines Zwischenhändlers bedarf. Dies war Grundlage der getroffenen wirtschaftlichen Entscheidung für die Kündigung des Vertrages mit der Ballsport GbR.

25.10.2018 \ FC RWE e.V.