Mit förmlicher Zustellung teilte das Finanzamt Erfurt am 24.02.2021 mit, dass der Verein ab sofort bis zur Erteilung eines neuen Freistellungsbescheides keine Zuwendungsbestätigungen für Spenden mehr ausstellen darf, weil aktuell die Gemeinnützigkeit abgelehnt wurde.
Grundlage für die Entscheidung des Finanzamtes war, dass die erforderliche Steuerklärung für das Jahr 2018 trotz Fristablauf überhaupt nicht abgegeben wurde bzw. die Nachweise für die Gemeinnützigkeit für das Geschäftsjahr 2017 nicht vollständig erbracht wurden.
Zitat aus dem Schreiben des Finanzamtes:
„Vorliegend hat der Fußballclub Rot-Weiß Erfurt e.V. die erforderlichen Nachweise seiner Gemeinnützigkeit mangels Abgabe einer Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2018 gänzlich nicht erbracht. Der Verein kann daher bereits vor diesem Hintergrund nicht als steuerbegünstige Körperschaft behandelt werden. Der weiterhin auf der Grundlage des bisher bekannten Sachverhalts im Raum stehenden Frage eines schädlichen Mitteleinsatzes von ideell gebundenen Mitteln zur Tilgung von Ausgaben der 1. Herrenmannschaft (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) in Höhe von 60.877,10 € kommt insoweit lediglich nachrangige Bedeutung zu.“
Eine ähnliche Begründung betrifft den Veranlagungszeitraum 2017.
Für beide Jahre war und ist das aktuelle Präsidium allerdings nicht verantwortlich.
Das Präsidium hat unverzüglich Kontakt zum Finanzamt Erfurt aufgenommen und arbeitet an einer Lösung für das aktuelle Geschäftsjahr. Bei neuen Entwicklungen in dieser Sache werden wir umgehend berichten.