Die alljährliche Veranstaltung findet am 14. Dezember 2016 um 19 Uhr im Atrium der Stadtwerke Erfurt, in der Magdeburger Allee 34/36 in Erfurt, statt.
Sehr geehrte Mitglieder des FC Rot-Weiß Erfurt e.V.,
hiermit laden wir Sie recht herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung (J.E.V.) des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. am: Mittwoch, 14.12.2016 um 19.00 Uhr in das Atrium der Stadtwerke Erfurt, Magdeburger Allee 34/36 ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch das Präsidium
2. Wahl des Versammlungsleiters und der Mandatsprüfungskommission
3. Beschluss zu Tagesordnung/ Versammlungsleiter
4. Bericht des Präsidiums mit Vortrag zum Jahresabschluss
5. Bericht des Aufsichtsrates
6. Bericht des Ehrenrates sowie der Abteilungen des Vereins
7. Vortrag eingereichter Anträge an die Mitgliederversammlung
8. Bericht der Mandatsprüfungskommission
9. Diskussion zu den Vorträgen und Anträgen
10. Entlastung des Präsidiums sowie Entlastung des Aufsichtsrates
11. Diskussion zu verbesserten Abläufen/ Professionalisierung in verschiedenen Bereichen, Antrag auf Ermächtigung durch die Mitglieder, alle möglichen Maßnahmen und Optionen für die wirtschaftliche Gesundung des Vereins zu prüfen (Näheres siehe untenstehende Anlage)
12. weitere Mitteilungen
13. Schlusswort des Präsidiums
Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 07.12.2016 an das Präsidium des FC Rot-Weiß Erfurt, Geschäftsstelle, Arnstädter Straße 28, 99096 Erfurt, schriftlich einzureichen.
gez. Dr. Peter Kästner
Dr. sc. med. Peter Kästner, Aufsichtsratsvorsitzender
Anlage:
Das Präsidium hat sich zum Ziel gesetzt, das negative Eigenkapital des FC Rot-Weiß Erfurt mittelfristig auszugleichen. Dazu sollen umfangreiche Maßnahmen ergriffen werden, um den Verein in eine gesicherte Zukunft zu führen. Erst durch die Fertigstellung der neuen Arena bieten sich dem FC Rot-Weiß Erfurt die Möglichkeiten, eine ligaübliche Vermarktung zu realisieren. Um eine Unterstützung des Vereins durch externe Investoren zu ermöglichen, bittet das Präsidium die Mitgliederversammlung um den Auftrag es zu beauftragen, alle für eine Ausgliederung des Fußball-Lizenzbereiches rechtlich notwendigen Unterlagen zu erstellen und Maßnahmen vorzubereiten, die dafür erforderlich sind, dass der FC Rot-Weiß Erfurt e. V. seinen Fußball-Lizenzspielerbereich auf eine Tochtergesellschaft übertragen kann.Vor diesem Hintergrund wird das Präsidium ermächtigt, im Zusammenhang mit der beauftragten Vorbereitung der Ausgliederung die mögliche Veräußerung von Anteilen an der Tochtergesellschaft nur in dem nach Paragraph 16c Nr. 2 Satzung DFB (sogenannte „50+1Regel“) zulässigen Rahmen vorzubereiten. Mit dieser Ermächtigung durch die Mitglieder möchte das Präsidium in die Lage versetzt werden, alle möglichen Maßnahmen und Optionen für die wirtschaftliche Gesundung des Vereins zu prüfen. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Bedingungen für die Ausgliederung des Fußball-Lizenzbereichs auf eine zu gründende Tochtergesellschaft soll diese Möglichkeit einer ausschließlich vereinsrechtlichen Umgestaltung der bestehenden Satzungsstruktur des FC RWE gegenübergestellt werden. Die Beseitigung des negativen Eigenkapitals für den FC Rot-Weiß Erfurt ist hierbei von existenzieller Bedeutung und macht die Prüfung der Bedingungen für die Einbindung externer Investoren nach Ausgliederung des Fußball-Lizenzbereichs zusätzlich notwendig. Letztlich sind diese Maßnahmen nach Auffassung des Präsidiums auch notwendig, um die bestehenden und zunehmend diskutierten Rechtsunsicherheiten betreffend den zu sichernden Gemeinnützigkeitsstatus des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. rechtzeitig begegnen zu können.
Zum Anhang: Bild: Frank Steinhorst – ClickandBurn.de.




