Die außerordentliche Versammlung wird gemeinsam mit den Mitgliedern des Vereins dazu dienen, zu erörtern, welche Chancen und Möglichkeiten sowie Vorteile, aber auch Nachteile es für den RWE bei einer Ausgliederung der Profiabteilung gäbe
Ausgliederung der (Profi-) Fußballabteilung als Option für Rot-Weiß Erfurt?
Am Samstag, den 4. November um 11 Uhr, findet in der "Alten Parteischule" (Werner-Seelenbinder-Straße 14) in Erfurt eine außerordentliche Mitgliederversammlung des FC Rot-Weiß Erfurt statt. Hiermit lädt der Verein recht herzlich dazu ein. Im Rahmen dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung wird nur ein einziger Tagespunkt zur Diskussion gestellt.
"Diskussion über die Möglichkeiten und Auswirkungen einer Ausgliederung der Profiabteilung in eine Kapitalgesellschaft."
Grundüberlegung, Begrifflichkeiten, Motive als Basisinformation für interessierte Mitglieder und Fans
I.
Einführung, Vorgeschichte und Status Quo
Der Aufsichtsrat und das Präsidium haben gemeinsam zur außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Dies entspricht der geltenden Satzung. Artikel 11. Unsere Satzung hat folgenden Wortlaut:
„Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen:
auf Beschluss entweder des Präsidiums oder des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat hat den Termin zur außerordentlichen Aufsichtsratssitzung abgesagt. Es verbleibt die Einladung des Präsidiums, welches nach der Satzung alleine zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen kann.
Das Präsidium hat den Mitgliedern zu der Frage der Ausgliederung eine außerordentliche Mitgliederversammlung versprochen. Dieser Problembereich kann nicht in einer ordentlichen Mitgliederversammlung diskutiert werden; die Frage ist zu wichtig; man braucht ausreichend Zeit und Muße, um alle Mitglieder an den hoffentlich anstehenden Diskussionen zu beteiligen.
II.
Istzustand im (deutschen) Fußball
Kapitalgesellschaften als Träger des Profisports sind in anderen Ländern der Regelfall und ohne Einschränkung (50+1) möglich. Was besagt nun die „50+1-Regel“?
Im Wesentlichen geht es inhaltlich um folgende Regelungen:
- Mehrheitliche Beteiligung des (Mutter) Vereins ist erforderlich.
- Mehrheitlich = der Verein muss mindestens über 50 % der Stimmenanteile zzgl. einer weiteren Stimme verfügen.
- Stimmenanteile und nicht Kapitalanteile sind maßgeblich.
Persönlich halte ich die Aufrechterhaltung der 50 + 1-Regelung für vernünftig.
Allerdings wird derzeit auch ein Wegfall der 50 + 1-Regelung diskutiert und auch mehrheitlich in den nächsten Jahren erwartet. Diese Regelung sei verbandsrechtlich nur bedingt haltbar vor europäischen Gerichten. Man muss die weitere Entwicklung beobachten.
III.
Gründe für die Ausgliederung
Die Gründe für die Ausgliederung werde ich in der außerordentlichen Mitgliederversammlung ausführlich darlegen. Es bleibt ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen.
IV.
Vor- und Nachteile der Ausgliederung
Vorteile:
- deutlich bessere wirtschaftliche Situation,
- wirtschaftliche Stabilisierung und positive Weiterentwicklung,
- größerer finanzieller Handlungsspielraum,
- bessere Finanzierungsmöglichkeiten und finanzielle Konsolidierung,
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit,
- sportliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern,
- zukunftsfähige Organisationsstruktur aus wirtschaftlicher Sicht,
- Transparenz der Wirtschaftszahlen steigt,
- professionellere Aufstellung möglich,
- Erhalt des Profifußballs in Erfurt/Thüringen,
- Verbesserung der Wettbewerbschancen in Liga 3.
Nachteile:
- nicht der sportliche Erfolg, sondern der wirtschaftliche Erfolg steht im Vordergrund,
- unwiederbringliches „Verscherbeln“ des Vereinsvermögens,
- trotz Potenzialerhöhung keine Erfolge,
- finanzielle Abhängigkeit vom Investor.
V.
Weitere Vorgehensweise
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 04.11.2017 werden keinerlei Fakten geschaffen. Wir diskutieren nur das Wohl und Wehe einer Ausgliederung. Ich möchte an dieser Stelle eindeutig zum Ausdruck bringen, dass auch der Präsident von Rot-Weiß Erfurt kein „flammender Befürworter“ einer Ausgliederung ist. Man muss sich aber den Gegebenheiten stellen.
Wichtig ist, dass dieser Prozess nicht im „Hinterzimmer“ stattfindet, sondern von allen Beteiligten begleitet wird. Ich habe mir in den letzten Wochen die Vorgehensweise verschiedener Vereine angesehen und bin der Auffassung, dass der 1. FC Nürnberg den besten Ansatz bringt. Der 1. FC Nürnberg hat eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus dem Präsidium, einem Mitglied des Aufsichtsrates, zwei Vereinsmitgliedern (die von der Mitgliederversammlung bestimmt werden sollten) und ein oder zwei Fanvertretern. Daneben werden in der Arbeitsgruppe Sachverständige (wie Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) teilnehmen.
Einzelheiten zu dieser Vorgehensweise können Sie unter „eVolution“ im Netz nachlesen. Dies ist nur ein Vorschlag. Wir können über andere Möglichkeiten in der außerordentlichen Mitgliederversammlung diskutieren und entscheiden.
Liebe Mitglieder, die Frage der Ausgliederung ist eine wichtige Entscheidung für den Verein. Wir brauchen Offenheit, um Mehrheiten zu erzielen.
Rombach
Präsident
26.10.2017 \ FC RWE e.V.